141.000
CH-AI
Kanton Appenzell Innerrhoden 141.000
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Einem Bewerber darf das Landrecht von Appenzell I. Rh. und das Bürgerrecht von Appenzell bzw. Oberegg erteilt werden, wenn er mindestens 5 Jahre im Kanton Appenzell Innerrhoden gewohnt hat, davon mindestens 2 Jahre unmittelbar und ununterbrochen vor der Einbürgerung.
1. Der Grosse Rat erlässt die zur Ausführung dieses Beschlusses erforderliche Vollziehungsverordnung.
2. ...
1. Dieser Beschluss tritt nach seiner Annahme durch die Landsgemeinde auf den 1. Januar 1973 in Kraft.