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132.100 CH-AI

Kanton Appenzell Innerrhoden 132.100

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Appenzell Innerrhoden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der «innere Landesteil» bezeichnet das Gebiet der Bezirke Appenzell, Schwende-Rüte, Schlatt-Haslen (inkl. das innerrhodische Gebiet des Klosters Wonnenstein, welches als Bestandteil des Bezirkes Schlatt-Haslen gilt) und Gonten.

2. Der «äussere Landesteil» bezeichnet das Gebiet des Bezirkes Oberegg (inkl. das innerrhodische Gebiet des Klosters Grimmenstein, welches als Bestandteil des Bezirkes Oberegg gilt).

1. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat am 1. Januar 1997 in Kraft.

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