997.111
CH-AG
§ 46 Verordnung über die Schifffahrt - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 46 Verordnung über die Schifffahrt · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren und tritt am 1. April 1981 in Kraft.