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§ 46 Verordnung über die Schifffahrt - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 46 Verordnung über die Schifffahrt · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren und tritt am 1. April 1981 in Kraft.

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