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CH-AG
§ 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt - Inhalt
§ 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt · Inhalt
1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt, die Beschränkungen der Schifffahrt sowie die Besteuerung der Schiffe.
2. Für die Benutzung der öffentlichen Gewässer durch Schiffe, insbesondere für das Stationieren, sowie für die Erstellung und den Unterhalt von Anlagen für das Stationieren von Schiffen gelten das Wassernutzungsgesetz (WNG) vom 11. März 2008 sowie das Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993.