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§ 4 Verordnung über Bewilligungen für die Personenbeförderung - Publikation, Inkrafttreten

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§ 4 Verordnung über Bewilligungen für die Personenbeförderung · Publikation, Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt rückwirkend am 1. Januar 1997 in Kraft.

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