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995.100 ÖVG CH-AG

§ 3a Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) - Allgemeines Angebot

Verkehrsbereiche und -massnahmen
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§ 3a ÖVG · Allgemeines Angebot

1. Das allgemeine Angebot umfasst diejenigen Angebote des öffentlichen Verkehrs, die eine angemessene Erschliessung aller Gebiete sicherstellen und eine gemäss § 1 Abs. 3 genügende Auslastung und Kostendeckung aufweisen.

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