995.100
ÖVG
CH-AG
§ 3 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) - Betriebsumstellungen
Verkehrsbereiche und -massnahmen
§ 3 ÖVG · Betriebsumstellungen
1. Sind die Voraussetzungen für die Umstellung einer Bahn auf ein Strassenverkehrsmittel gegeben, kann sich der Kanton an den entstehenden Kosten beteiligen.