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995.100 ÖVG CH-AG

§ 3 Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) - Betriebsumstellungen

Verkehrsbereiche und -massnahmen
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§ 3 ÖVG · Betriebsumstellungen

1. Sind die Voraussetzungen für die Umstellung einer Bahn auf ein Strassenverkehrsmittel gegeben, kann sich der Kanton an den entstehenden Kosten beteiligen.

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