970.111
GGVRIH
CH-AG
§ 11 Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV) - Umfang der Wirtefachprüfung
Gastwirtschaften - Aargauischer Fähigkeitsausweis
§ 11 Gastgewerbeverordnung, GGV · Umfang der Wirtefachprüfung
1. Die Wirtefachprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer
a) Gastgewerberecht (inklusive Alkoholgesetzgebung) sowie betriebsbezogene Rechtsvorschriften der Bau- und Umweltschutzgesetzgebung (inklusive Brandschutzvorschriften);
b) Lebensmittelrecht;
c) Personalrecht (Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Sozialversicherungsrecht);
d) Rechtsvorschriften über die kaufmännische Buchführung und das Steuerwesen.
2. Jedes Prüfungsfach wird 90 Minuten schriftlich geprüft. Prüfungssprache ist deutsch.
3. Die Prüfungsfächer können einzeln abgelegt werden, wobei die ganze Wirtefachprüfung innerhalb von zwei Jahren seit der ersten Teilprüfung zu absolvieren ist.