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970.111 GGVRIH CH-AG

§ 10b Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV) - Termine

Gastwirtschaften - Aargauischer Fähigkeitsausweis
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§ 10b Gastgewerbeverordnung, GGV · Termine

1. Die Wirtefachprüfungen werden drei bis fünf Mal jährlich durch die Wirteprüfungskommission durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl pro Prüfungstermin kann durch die Wirteprüfungskommission beschränkt werden.

2. Die Prüfungsdaten und die dazugehörigen Fristen werden spätestens zu Beginn des Kalenderjahres durch die Wirteprüfungskommission in geeigneter Form bekannt gegeben.

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