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970.111 GGVRIH CH-AG

§ 10 Verordnung über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbeverordnung, GGV) - Zulassung zur Wirtefachprüfung

Gastwirtschaften - Aargauischer Fähigkeitsausweis
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§ 10 Gastgewerbeverordnung, GGV · Zulassung zur Wirtefachprüfung

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3. Eine fristgerechte Zahlung der Prüfungsgebühr ist Voraussetzung für die Zulassung zur Wirtefachprüfung.

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