963.375
CH-AG
§ 8 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Geteilte Verantwortung
Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
§ 8 NAV Hauspersonal · Geteilte Verantwortung
1. Bei einem Arbeitsverhältnis, in dem sich der formelle Arbeitgebende und der private Haushalt das Weisungsrecht teilen, stehen beide für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen gegenüber dem Hauspersonal in der Verantwortung. Sie haften grundsätzlich solidarisch.