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963.375 CH-AG

§ 43 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Inkrafttreten

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Schlussbestimmung
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§ 43 NAV Hauspersonal · Inkrafttreten

1. Dieser Normalarbeitsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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