963.375
CH-AG
§ 42 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Tod oder Heimeinweisung der betreuten Person
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 42 NAV Hauspersonal · Tod oder Heimeinweisung der betreuten Person
1. Bei Tod oder Heimeinweisung der betreuten Person endet das angetretene Arbeitsverhältnis 30 Tage nach dem betreffenden Ereignis. Vorbehalten bleibt eine ordentliche Kündigung gemäss den vertraglichen Bestimmungen.