963.375
CH-AG
§ 41 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 41 NAV Hauspersonal · Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses
1. Falls eine Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist, gelten die folgenden Regeln
a) Die Probezeit beträgt eine Woche, falls eine Vertragsdauer von weniger als 3 Monaten vereinbart wurde, und zwei Wochen, falls die Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt.
b) Der Kündigungsschutz zu Unzeit ist auch während der Probezeit anwendbar.