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§ 41 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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§ 41 NAV Hauspersonal · Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses

1. Falls eine Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist, gelten die folgenden Regeln

a) Die Probezeit beträgt eine Woche, falls eine Vertragsdauer von weniger als 3 Monaten vereinbart wurde, und zwei Wochen, falls die Vertragsdauer weniger als 6 Monate beträgt.

b) Der Kündigungsschutz zu Unzeit ist auch während der Probezeit anwendbar.

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