963.375
CH-AG
§ 40 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Reisekosten
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Lohn, Abzüge und Zuschläge, Reisekosten
§ 40 NAV Hauspersonal · Reisekosten
1. Die Kosten für die erstmalige Anreise vom Wohnort an den Einsatzort nach den vereinbarten Modalitäten und dem abgemachten Transportmittel sind vom Arbeitgebenden zu bezahlen. Sie dürfen nicht vom Lohn in Abzug gebracht werden.