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963.375 CH-AG

§ 4 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Hausordnung

Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 NAV Hauspersonal · Hausordnung

1. Bei der Festsetzung der Hausordnung haben Arbeitgebende auf die Interessen des Hauspersonals angemessen Rücksicht zu nehmen.

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