963.375
CH-AG
§ 39 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Lohn, Abzüge und Zuschläge, Reisekosten
§ 39 NAV Hauspersonal · Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
1. Die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ist unabhängig von der vereinbarten Dauer des Arbeitsvertrags ab Beginn des Arbeitsvertrags geschuldet. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht sowie die weiteren bei Arbeitsunfähigkeit geschuldeten Leistungen bestimmen sich gemäss den §§ 12 und 13.