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963.375 CH-AG

§ 38 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Ferienlohn

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Lohn, Abzüge und Zuschläge, Reisekosten
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§ 38 NAV Hauspersonal · Ferienlohn

1. Es gilt § 10. Wird der Lohn, der für die Ferien geschuldet ist, durch Lohnzuschläge abgegolten, umfasst der Lohn die Vergütung für Arbeitszeit und Präsenzzeit, inklusive allfälliger Nachtarbeits- und Überstundenzuschläge.

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