963.375
CH-AG
§ 38 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Ferienlohn
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Lohn, Abzüge und Zuschläge, Reisekosten
§ 38 NAV Hauspersonal · Ferienlohn
1. Es gilt § 10. Wird der Lohn, der für die Ferien geschuldet ist, durch Lohnzuschläge abgegolten, umfasst der Lohn die Vergütung für Arbeitszeit und Präsenzzeit, inklusive allfälliger Nachtarbeits- und Überstundenzuschläge.