963.375
CH-AG
§ 35 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Abzüge für Naturallohn
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Lohn, Abzüge und Zuschläge, Reisekosten
§ 35 NAV Hauspersonal · Abzüge für Naturallohn
1. Für tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Unterkunft und Verpflegung können maximal die in Art. 11 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) vom 31. Oktober 1947 festgelegten Ansätze in Abzug gebracht werden.