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963.375 CH-AG

§ 35 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Abzüge für Naturallohn

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Lohn, Abzüge und Zuschläge, Reisekosten
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§ 35 NAV Hauspersonal · Abzüge für Naturallohn

1. Für tatsächlich erbrachte und ausgewiesene Unterkunft und Verpflegung können maximal die in Art. 11 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) vom 31. Oktober 1947 festgelegten Ansätze in Abzug gebracht werden.

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