§ 34 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Lohn für Präsenzzeit
§ 34 NAV Hauspersonal · Lohn für Präsenzzeit
1. Präsenzzeit am Tag wie in der Nacht ist wie folgt zu entlöhnen
a) zu 25 % des Stundenlohns, aber mindestens Fr. 5.- pro Stunde bei zu betreuenden Personen, bei denen es nicht oder nur ausnahmsweise zum Einsatz kommt (bis dreimal in der Nacht wöchentlich, im Durchschnitt pro Monat oder pro Lohnperiode),
b) zu 35 % des Stundenlohns, aber mindestens Fr. 7.- pro Stunde bei regelmässigem Einsatz in der Nacht (1 Mal pro Nacht, im Durchschnitt pro Monat oder pro Lohnperiode),
c) zu 50 % des Stundenlohns, aber mindestens Fr. 10.- pro Stunde bei häufigen Einsätzen (2-3 Mal pro Nacht, im Durchschnitt pro Monat oder pro Lohnperiode).
2. Für die Wahl des anwendbaren Ansatzes ist die Anzahl der effektiv geleisteten nächtlichen Einsätze massgebend.
3. Wenn Arbeitnehmende während der Präsenzzeit einen aktiven Arbeitseinsatz tätigen, zählt die entsprechende Zeit als voll zu vergütende aktive Arbeitszeit mit den entsprechenden Zuschlägen.