963.375
CH-AG
§ 31 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Pausen
Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
§ 31 NAV Hauspersonal · Pausen
1. Als Pause gilt die Zeit, während der das Hauspersonal das Haus verlassen kann und der zu betreuenden Person nicht zur Verfügung steht und auch keine telefonische Rufbereitschaft leistet.
2. Das Hauspersonal hat Anspruch auf mindestens 2 Stunden Pause pro Tag. Mussten in der vorhergehenden Nacht mehrere Einsätze geleistet werden, beträgt die Pause mindestens 4 Stunden.
3. Das gemeinsame Essen und die im Arbeitsvertrag definierten regelmässigen Aktivitäten mit der zu betreuenden Person gelten als aktive Arbeitszeit.