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§ 30 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Nachtruhe

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
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§ 30 NAV Hauspersonal · Nachtruhe

1. Während des Nachtzeitraums von 23.00-06.00 Uhr besteht Nachtruhe, und es wird keine aktive Arbeitszeit geplant.

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