963.375
CH-AG
§ 3 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Abgabepflichten
Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
§ 3 NAV Hauspersonal · Abgabepflichten
1. Arbeitgebende haben dem Hauspersonal zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Exemplar dieses Normalarbeitsvertrags sowie des Arbeitsvertrags auszuhändigen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.