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§ 3 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Abgabepflichten

Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 NAV Hauspersonal · Abgabepflichten

1. Arbeitgebende haben dem Hauspersonal zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ein Exemplar dieses Normalarbeitsvertrags sowie des Arbeitsvertrags auszuhändigen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.

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