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§ 28 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Präsenzzeit

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
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§ 28 NAV Hauspersonal · Präsenzzeit

1. Die Zeit, während der sich Arbeitnehmende im Haushalt oder in den Räumen der zu betreuenden Person aufhalten, ohne dass ein aktiver Arbeitseinsatz erfolgt, während der sie sich aber der zu betreuenden Person zur Verfügung halten müssen, gilt als Präsenzzeit. Dasselbe gilt für die Rufbereitschaft, während der ausserhalb des Hauses die telefonische Erreichbarkeit bei Bedarf jederzeit gewährleistet sein muss.

2. Bei intensiven Betreuungssituationen müssen Arbeitgebende die Situation für die Arbeitnehmenden regelmässig überprüfen. Nach entsprechender Interessensabwägung hat allenfalls eine Anpassung der Betreuungsorganisation zu erfolgen.

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