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§ 27 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Wöchentliche Arbeitszeit

Arbeitsbedingungen für Hauspersonal in der 24-Stunden-Betreuung - Arbeits-, Präsenz- und Ruhezeiten
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§ 27 NAV Hauspersonal · Wöchentliche Arbeitszeit

1. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für eine 24-Stunden-Betreuung 44 Stunden. Für die Berechnung der Wochenarbeitszeit zählt nur die aktive Arbeitszeit, ohne Präsenzzeiten oder Pausen.

2. Bei kürzeren Betreuungszeiten werden in jedem Fall mindestens 7 Arbeitsstunden pro Tag oder die Hälfte der vereinbarten Präsenzzeit angerechnet.

3. Es ist nicht zulässig, jemanden, der zur Erfüllung der Arbeitsleistung im Haushalt der zu betreuenden Person wohnt, nur für Präsenzzeit anzustellen.

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