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§ 2 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Abweichungen von diesem Normalarbeitsvertrag

Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 NAV Hauspersonal · Abweichungen von diesem Normalarbeitsvertrag

1. Abreden, die von einzelnen Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrags zuungunsten des Hauspersonals abweichen, bedürfen - soweit das Gesetz sie überhaupt zulässt - zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

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