963.375
CH-AG
§ 2 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Abweichungen von diesem Normalarbeitsvertrag
Allgemeiner Teil - Allgemeine Bestimmungen
§ 2 NAV Hauspersonal · Abweichungen von diesem Normalarbeitsvertrag
1. Abreden, die von einzelnen Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrags zuungunsten des Hauspersonals abweichen, bedürfen - soweit das Gesetz sie überhaupt zulässt - zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.