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§ 11 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Lohnabrechnung

Allgemeiner Teil - Lohn, Leistungen bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
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§ 11 NAV Hauspersonal · Lohnabrechnung

1. Es ist eine monatliche (oder auf die kürzere Lohnzahlungsperiode berechnete) detaillierte Lohnabrechnung zu erstellen und dem Hauspersonal in den darauffolgenden Tagen auszuhändigen.

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