963.375
CH-AG
§ 11 Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal (NAV Hauspersonal) - Lohnabrechnung
Allgemeiner Teil - Lohn, Leistungen bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
§ 11 NAV Hauspersonal · Lohnabrechnung
1. Es ist eine monatliche (oder auf die kürzere Lohnzahlungsperiode berechnete) detaillierte Lohnabrechnung zu erstellen und dem Hauspersonal in den darauffolgenden Tagen auszuhändigen.