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§ 25 Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft - Inkrafttreten, Aufhebung bestehendes Recht

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§ 25 Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft · Inkrafttreten, Aufhebung bestehendes Recht

1. Dieser Normalarbeitsvertrag tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

2. Der Normalarbeitsvertrag über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft und in Freilandgärtnereien vom 8. Januar 1973 ist aufgehoben.

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