957.111
CH-AG
§ 3 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen - Zuständigkeiten
§ 3 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen · Zuständigkeiten
1. Vollzugsorgane sind Fachstellen unter der Leitung einer Eichmeisterin oder eines Eichmeisters.
2. Aufsichtsbehörde ist das AVS.
3. ...