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§ 3 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen - Zuständigkeiten

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§ 3 Verordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen · Zuständigkeiten

1. Vollzugsorgane sind Fachstellen unter der Leitung einer Eichmeisterin oder eines Eichmeisters.

2. Aufsichtsbehörde ist das AVS.

3. ...

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