951.511
CH-AG
§ 3 Verordnung über die Preiskontrolle - Weisungsrecht der kantonalen Preiskontrollstelle
§ 3 Verordnung über die Preiskontrolle · Weisungsrecht der kantonalen Preiskontrollstelle
1. Die kantonale Preiskontrollstelle weist den Gemeindepreiskontrollstellen ihre Aufgaben zu und berät sie in fachtechnischer Hinsicht. Sie erlässt die erforderlichen Weisungen.