Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
951.511 CH-AG

§ 3 Verordnung über die Preiskontrolle - Weisungsrecht der kantonalen Preiskontrollstelle

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung über die Preiskontrolle · Weisungsrecht der kantonalen Preiskontrollstelle

1. Die kantonale Preiskontrollstelle weist den Gemeindepreiskontrollstellen ihre Aufgaben zu und berät sie in fachtechnischer Hinsicht. Sie erlässt die erforderlichen Weisungen.

← § 2 Verordnung über die Preiskontrolle Kantonale Preiskontrollstelle § 4 Verordnung über die Preiskontrolle →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →