Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
951.175 CH-AG

Kanton Aargau 951.175

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das Ausweiszentrum Aargau ist die zuständige kantonale Behörde gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden.

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt, unter dem Vorbehalt, dass die Stimmberechtigten dem Gesetz I zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (GAT I) am 24. November 2002 zustimmen, am 1. Januar 2003 in Kraft.

2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind aufgehoben

a) die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über den Markt- und Hausierverkehr vom 12. Juni 1899;

b) die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Handelsreisenden vom 17. Juli 1931.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →