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§ 2 Gesetz über die Standortförderung (Standortförderungsgesetz, SFG) - Ziele

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§ 2 Standortförderungsgesetz, SFG · Ziele

1. Mit der Standortförderung verfolgt der Kanton folgende Ziele

a) nachhaltiges Wachstum der Volkswirtschaft,

b) Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Aargau,

c) Erhaltung und Schaffung eines hohen Volkseinkommens pro Kopf und hoher Wertschöpfung pro Arbeitsplatz,

d) Erhöhung der Standortzufriedenheit ansässiger Unternehmen,

e) Stärkung der Attraktivität als Wirtschaftskanton,

f) Profilierung als Wohnkanton mit hoher Lebensqualität,

g) Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.

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