914.111
VDZB
CH-AG
§ 3 Verordnung über Direktzahlungen und Beiträge (VDZB) - Anmeldung für Direktzahlungsarten und den ökologischen Leistungsnachweis
Allgemeines
§ 3 VDZB · Anmeldung für Direktzahlungsarten und den ökologischen Leistungsnachweis
1. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die ein Gesuch um Ausrichtung von Direktzahlungen einreichen wollen, haben die Anmeldung gemäss Art. 97 Abs. 1 DZV bis spätestens 5. September vor dem Beitragsjahr dem DFR einzureichen.
2. Die Anmeldung erfolgt ohne Verwendung einer elektronischen Signatur im vom DFR zur Verfügung gestellten elektronischen Informationssystem.