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913.761 VSV CH-AG

§ 39 Verordnung über die Strukturverbesserungen (VSV) - Aufgaben der Ausführungskommission

Öffentlich-rechtliche Verfahren - Übrige Bodenverbesserungen - Öffentlich-rechtliche Genossenschaft als Trägerin - Organisation der Bodenverbesserungsgenossenschaft
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§ 39 VSV · Aufgaben der Ausführungskommission

1. Die Ausführungskommission nimmt sämtliche Aufgaben wahr, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Der Ausführungskommission obliegen insbesondere folgende Aufgaben

a) die Durchführung des Projekts,

b) die Geschäftsführung,

c) die Wahl einer Aktuarin oder eines Aktuars sowie einer Kassierin oder eines Kassiers; die jeweilige Person muss nicht Mitglied der Genossenschaft oder der Ausführungskommission sein,

d) die Einberufung und Vorbereitung der Generalversammlung.

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