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910.215 ALaV CH-AG

§ 21 Allgemeine Landwirtschaftsverordnung (ALaV) - Zuständigkeiten des DGS

Weitere Zuständigkeiten
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§ 21 ALaV · Zuständigkeiten des DGS

1. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ist zuständig für

a) die Marktüberwachung von Pflanzenschutzmitteln,

b) die Marktüberwachung von in Verkehr gebrachten Düngern,

c) * ...

d) die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die Primärproduktion,

e) den Vollzug der Bestimmungen über die Hygiene der Milchproduktion,

f) * ...

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