910.200
CH-AG
§ 4 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - b) Aufgaben
Bildung und Beratung
§ 4 LwG AG · b) Aufgaben
1. Das Kompetenzzentrum hat namentlich folgende Aufgaben
a) berufliche Grundbildung,
b) höhere Berufsbildung,
c) Weiterbildung,
d) Beratungs- und weitere Dienstleistungen,
e) Wissensbeschaffung und -vermittlung, Praxisversuche,
f) Mitwirkung bei der Entwicklung von erneuerbaren Energien in der Landwirtschaft,
g) Mitwirkung bei Entwicklungsprojekten im ländlichen Raum,
h) Vollzug in Spezialgebieten,
i) Unterstützung des für die Landwirtschaft massgebenden Gesetzesvollzugs.
2. Berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung und Weiterbildung richten sich nach dem Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) vom 6. März 2007.
3. Der Regierungsrat kann dem Kompetenzzentrum durch Verordnung weitere Aufgaben zuweisen.