910.200
CH-AG
§ 35 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - Produktion
Produktion, Absatz und Innovation
§ 35 LwG AG · Produktion
1. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie im Hinblick auf die Einführung neuer Technologien und Diversifikationen können Massnahmen unterstützt werden namentlich in den Bereichen
a) Betriebsführung und Betriebsorganisation,
b) Pflanzenbau inklusive Spezialkulturen,
c) Tierhaltung und Tierzucht,
d) Landtechnik,
e) landwirtschaftsnahe Nebenbetriebe wie agrotouristische Angebote auf dem Bauernhof,
f) schulische Angebote auf dem Bauernhof.