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§ 30 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur

Strukturverbesserungen - Bodenverbesserungen - Privatrechtliche Projekte
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§ 30 LwG AG · Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur

1. Vereinbarungen über Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur sind durch das zuständige Departement zu genehmigen, wenn Strukturverbesserungsbeiträge geleistet werden.

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