910.200
CH-AG
§ 30 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur
Strukturverbesserungen - Bodenverbesserungen - Privatrechtliche Projekte
§ 30 LwG AG · Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur
1. Vereinbarungen über Pachtlandarrondierungen und weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur sind durch das zuständige Departement zu genehmigen, wenn Strukturverbesserungsbeiträge geleistet werden.