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910.200 CH-AG

§ 20a Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - bbis) Generelles Projekt

Strukturverbesserungen - Bodenverbesserungen - Öffentlich-rechtliche Verfahren - Übrige Bodenverbesserungen - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 20a LwG AG · bbis) Generelles Projekt

1. Der Regierungsrat genehmigt das Generelle Projekt und legt es während 30 Tagen öffentlich auf.

2. Während der Auflagefrist kann beim Regierungsrat Einsprache erhoben werden.

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