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910.200 CH-AG

§ 20 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - b) Einleitungsbeschluss

Strukturverbesserungen - Bodenverbesserungen - Öffentlich-rechtliche Verfahren - Übrige Bodenverbesserungen - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 20 LwG AG · b) Einleitungsbeschluss

1. Gegen den Einleitungsbeschluss kann während einer Frist von 30 Tagen nach der Publikation beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

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