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910.200 CH-AG

§ 2 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - Zielsetzungen

Allgemeines
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§ 2 LwG AG · Zielsetzungen

1. Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu einer wirtschaftlich und nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft.

2. Sie trägt den gesamtwirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung.

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