910.200
CH-AG
§ 2 Landwirtschaftsgesetz des Kantons Aargau (LwG AG) - Zielsetzungen
Allgemeines
§ 2 LwG AG · Zielsetzungen
1. Die kantonale Agrarpolitik leistet ihren Beitrag zu einer wirtschaftlich und nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft.
2. Sie trägt den gesamtwirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung.