851.253
VURDAPLSGP
CH-AG
§ 4 Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung (Verwandtenunterstützungsrichtlinien, VUR) - Pauschale für gehobene Lebensführung
§ 4 Verwandtenunterstützungsrichtlinien, VUR · Pauschale für gehobene Lebensführung
1. Die Pauschale für gehobene Lebensführung beträgt für einen Einpersonenhaushalt Fr. 10'000.- pro Monat, für einen Zweipersonenhaushalt Fr. 15'000.- pro Monat. Für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind wird ein Zuschlag von Fr. 1'700.- pro Monat gewährt.