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§ 4 Richtlinien über die Geltendmachung von Verwandtenunterstützung (Verwandtenunterstützungsrichtlinien, VUR) - Pauschale für gehobene Lebensführung

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§ 4 Verwandtenunterstützungsrichtlinien, VUR · Pauschale für gehobene Lebensführung

1. Die Pauschale für gehobene Lebensführung beträgt für einen Einpersonenhaushalt Fr. 10'000.- pro Monat, für einen Zweipersonenhaushalt Fr. 15'000.- pro Monat. Für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind wird ein Zuschlag von Fr. 1'700.- pro Monat gewährt.

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