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851.211 SPV CH-AG

§ 44 Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) - Publikation und Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 44 SPV · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

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