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§ 2 Verordnung zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V KVGG) - Verfahren bei Quellenbesteuerung

Prämienverbilligung
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§ 2 V KVGG · Verfahren bei Quellenbesteuerung

1. Die SVA Aargau orientiert sich bei der Durchführung des Verfahrens bei quellensteuerpflichtigen Einzelpersonen, Ehepaaren und Familien am Verfahren bei ordentlichen Steuerpflichtigen.

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