831.921
SVA
CH-AG
§ 6 Organisationsreglement der SVA Aargau - Beschlussfassung
Die Verwaltungskommission
§ 6 Organisationsreglement der SVA Aargau · Beschlussfassung
1. Die Verwaltungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. Sie beschliesst mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
2. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid.
3. Zirkularbeschlüsse sind zulässig, wenn nicht die Art des Geschäfts eine Sitzung erfordert. Ein Zirkularbeschluss kommt zustande, wenn kein Mitglied eine Sitzung verlangt.
4. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen.