831.921
SVA
CH-AG
§ 2 Organisationsreglement der SVA Aargau - Wahl und Konstituierung
Die Verwaltungskommission
§ 2 Organisationsreglement der SVA Aargau · Wahl und Konstituierung
1. Die Verwaltungskommission besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Der Regierungsrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und die übrigen Mitglieder für eine Amtsdauer von einem Jahr (§§ 5 und 7 EG AHVG/IVG).
2. Sie konstituiert sich selbst.