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§ 17 Organisationsreglement der SVA Aargau - Sitzungen der Geschäftsleitung

Geschäftsleitung
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§ 17 Organisationsreglement der SVA Aargau · Sitzungen der Geschäftsleitung

1. Die Sitzungen der Geschäftsleitung werden durch die oder den CEO oder durch die Mehrheit der Geschäftsleitungsmitglieder einberufen. Sie finden in einer der Geschäftstätigkeit angemessenen Regelmässigkeit statt.

2. Die Mitglieder der Geschäftsleitung haben das Recht, Geschäfte traktandieren zu lassen.

3. Über die Beschlüsse der Geschäftsleitung wird ein Protokoll geführt. Stellungnahmen einzelner Mitglieder sind auf deren Wunsch hin in das Protokoll aufzunehmen. Dieses wird den Mitgliedern zugestellt und an der folgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.

4. Die Präsidentin oder der Präsident der Verwaltungskommission erhält die Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen zur Kenntnis.

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