831.921
SVA
CH-AG
§ 16 Organisationsreglement der SVA Aargau - Geschäftsbereiche
Geschäftsleitung
§ 16 Organisationsreglement der SVA Aargau · Geschäftsbereiche
1. Die SVA Aargau ist in Geschäftsbereiche gegliedert, die je von einem Geschäftsleitungsmitglied geführt werden.
2. Die Bereichsleitungen sind für die Führung ihres Aufgabenbereichs verantwortlich und stellen die Erreichung der Geschäftsziele in ihrem Bereich sicher.