831.921
SVA
CH-AG
§ 15 Organisationsreglement der SVA Aargau - Berichterstattung an die Verwaltungskommission
Geschäftsleitung
§ 15 Organisationsreglement der SVA Aargau · Berichterstattung an die Verwaltungskommission
1. Die Geschäftsleitung erstattet der Verwaltungskommission regelmässig, namentlich an jeder Verwaltungskommissions-Sitzung, Bericht über den Geschäftsgang sowie die wichtigen Geschäfte und die getroffenen Massnahmen. Im Weiteren berichtet sie über die Ausführung der von der Verwaltungskommission gefassten Beschlüsse. Wesentliche Ereignisse, die dringendes Handeln erfordern, sind den Mitgliedern der Verwaltungskommission in geeigneter Weise unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.