831.921
SVA
CH-AG
§ 14 Organisationsreglement der SVA Aargau - Aufgaben und Kompetenzen
Geschäftsleitung
§ 14 Organisationsreglement der SVA Aargau · Aufgaben und Kompetenzen
1. Die Geschäftsleitung
a) ist im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen für die Geschäfte der SVA Aargau verantwortlich,
b) bereitet die Geschäfte zuhanden der Verwaltungskommission vor,
c) stellt ein wirksames Risikomanagement (inklusive IKS) sicher,
d) legt die Detailorganisation fest,
e) erlässt die für eine geordnete Geschäftsführung notwendigen Weisungen,
f) regelt die Stellvertretung innerhalb der Geschäftsleitung,
g) erfüllt alle weiteren Aufgaben, die keinem Organ zugeordnet sind. Im Zweifelsfall stimmt sich die oder der CEO mit der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten der Verwaltungskommission ab.